Günther Droll Orthopädieschuhtechnik
Know How - Handarbeit - Qualität

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Unser Betrieb

Handwerksbetrieb in 3ter Generation

Die Anfänge als Schuhmacher

Die Anfänge der Droll Orthopädieschuhtechnik ging zurück auf den Großvater, Hermann Droll, der den Beruf des Schuhmachers in einer bescheidenen Werkstatt in Oberbruch ausübte.

Vom Schuhmacher zum Orthopädieschuhmacher

Die nächste Generation, der Vater des derzeitigen Inhabers, Franz Droll, trat in die Fußspuren seines Vaters und erlernte den Beruf des Orthopädieschuhmachers. Nach erfolgreicher Meisterprüfung eröffnete Franz Droll in Baden-Baden ein Geschäft für Orthopädieschuhtechnik.

Weiterentwicklung
vom Orthopädieschuhmacher zum Orthopädieschuhmachermeister

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
Günther Droll, der Sohn von Franz Droll, erlernte ebenfalls das Handwerk. Nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung 1990 gründete er seinen Betrieb für Orthopädieschuhtechnik & Schuhreparaturen 1994 in Bühl in der Dreherstraße 6, im Zentrum dieser wunderschönen Stadt am Fuße des Nordschwarzwaldes.

Zertifikat des Bundesinnungsverband
für Orthopädie-Schuhtechnik


Präqualifizierung
für Günther Droll Orthopädie-Schuhtechnik

Seit Oktober 2013 bin ich nach § 126
Abs. 1 S. 2 SGB V als Leistungserbringer für die Versorgung mit Hilfsmitteln präqualifiziert und erfülle damit die neuesten Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Ich bin Lieferant aller gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften sowie Mitglied der Innung für Orthopädieschuhtechnik Baden-Württemberg.
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Unsere Versprechen an Sie

Die kompetente sowie individuelle Versorgung aus Meisterhand garantiere ich als Alleinunternehmer.

Qualität vom Meister

Ich biete Qualitätsarbeit zum fairen Preis

Sprechen Sie mit mir.
Ich freue mich darauf.

Transparente Kalkulation

Bei der Durchführung meiner Arbeit im Zusammenhang mit ärztlichen Verordnungen bin ich an die Preisvorgaben der jeweiligen Krankenkassen gebunden.

Diese Kosten werden direkt gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Je nach Art der Verordnung ist zuvor, durch Einreichung eines Kostenvoranschlages bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, eine Genehmigung der Verordnung einzuholen.

Von Ihnen ist die gesetzliche Zuzahlung (sofern eine Befreiung nicht vorliegt) sowie in bestimmten Fällen ein wirtschaftlicher Aufschlag zu tragen.

Privataufträge werden von mir zu einem fairen und angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis abgerechnet.

Hier stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite!

Flexible Termine

Ich richte mich ganz nach Ihren Wünschen!

Bei der Versorgung mit Kompressionsstrümpfen darf ich Sie um Vereinbarung eines Termins in den frühen Morgenstunden ab 9.00 Uhr bitten, damit Ihre Beine in möglichst unbelastetem (nicht geschwollenem) Zustand vermessen werden können.

Auch bei der Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen kann die Vereinbarung eines Termins sinnvoll sein, insbesondere wenn von Ihren Füßen ein Gipspositiv erstellt werden muss.

Grundsätzlich stehe ich Ihnen aber zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit gerne auch ohne Terminvereinbarung zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf, damit ich Sie individuell beraten kann!

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten, welche Sie unter der Rubrik Kontakt finden.
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